Seit ++++ kann man als Geringverdiener oder Arbeitssuchender für seine persönliche und berufliche Weiterbildung staatliche Zuschüsse beantragen. Dies ist gerade für Fitnesstrainer und Übungsleiter interessant, die sich nicht nur stets weiterbilden sollten, um ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten – viele Trainerlizenzen verfallen schließlich, wenn sie nicht aufgefrischt werden. Warum also nicht diese notwendigen Fortbildungen staatlich unterstützen lassen?

Die Förderung erhält man vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Dabei wird  in die Bildungsprämie und den Bildungsgutschein unterschieden.

Die Bildungsprämie – Weiterbildung für Geringverdiener

Alle zwei Jahre kann für einen förderfähigen Kurs ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 50% der Kursgebühr (die bis zu 1000 Euro hoch sein darf) beantragt werden. Diese Preise gelten inklusive Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass, wenn die Kursgebühr 400 Euro beträgt, der Bund 200 Euro davon übernimmt. Dazu muss im Vorwege ein Prämiengutschein beantragt und beim Bildungsträger eingereicht werden.

Anspruch auf diesen Gutschein haben alle Erwerbstätigen, deren Jahreseinkommen die 20.000 Euro (40.000 Euro bei Verheirateten) nicht übersteigt und die mindestens 15 Stunden in der Woche einer Beschäftigung nachgehen. Dabei ist es egal, ob man angestellt ist, selbstständig tätig oder in der Familie mithilft. Diese Prämie kann alle zwei Jahre beantragt werden.

Keinen Anspruch haben Empfänger von ALG I und II, Menschen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland sowie Empfänger bzw. Berechtigte des Meister-BaFöG. Ebenfalls hiervon ausgenommen sind Schüler, Studenten, Auszubildende und Rentner / Pensionäre.

Kein Gutschein ohne Beratung

Jetzt also einfach einen Gutschein online beraten und ab in den Aquafitnesskurs? So einfach ist es dann doch nicht. Den Prämiengutschein gibt es erst nach einer Beratung in der zuständigen Beratungsstelle. Diese findet man entweder über das Internet (hier klicken) oder über die kostenlose Telefonnummer: 0800 / 262 3000.

Gemeinsam mit dem Berater wird anhand des eigenen Jobprofils die mögliche Förderung besprochen und es werden Angebote vorgeschlagen. Erst danach kann man den gewünschten Kurs buchen.

Nicht vergessen: Bildungsurlaub einreichen!

Angestellte haben die Möglichkeit, während ihrer Fortbildungen weiter bezahlt zu werden, also keinen Urlaub einreichen zu müssen. Möglich macht dies der sogenannte „Bildungsurlaub“. Die anerkannten Bildungsmöglichkeiten sowie die Anzahl der Tage ist je nach Bundesland unterschiedlich – nur Bewohner der Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen sind bisher komplett davon ausgenommen. Aber Achtung: Der Prämiengutschein wird nur eingelöst, wenn die Rechnung für die anderen 50% auf eine Privatperson ausgestellt sind. Ist hingegen der Arbeitgeber als Rechnungsadresse aufgeführt, wird der Zuschuss nicht gewährt.

Mit dem Bildungsgutschein zurück in den Beruf

Eine volle Übernahme der anfallenden Kosten für die passende Weiterbildung verspricht der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.

Übrigens: Wenn Dich solche Informationen interessieren, dann fordere unbedingt meinen kostenlosen Fitness-Newsletter dazu an: